Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Wir schließen Verträge ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Im kaufmännischen Verkehr gilt: Fremde Einkaufsbedingungen führen nicht zur Unwirksamkeit unserer Bedingungen, wenn die fremden Bedingungen den unseren entgegen stehen.

2. Unsere Angebote an gewerbliche Kunden verstehen sich freibleibend, enthalten keine Mehrwertsteuer und gelten ab Druckerei. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung, Versandkosten und sonstige
Kosten nicht ein.

3. Auftragsbestätigungen erfolgen nur auf besonderen Wunsch.

4. Der Versand erfolgt ab Lübeck nach unserem Ermessen per Bahn, per Post, Spediteur oder eigenen Fahrzeugen; in jedem Fall aber auf Rechnung
und Gefahr des Auftraggebers. Ohne besondere Weisung sind wir nicht verpflichtet, die billigste oder schnellste Versandmöglichkeit zu wählen. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen. Bei gewerblichen Kunden liegt das Transportrisiko beim Auftraggeber.

5. Teillieferungen behalten wir uns vor sowie entsprechende Teilberechnungen.

6. Gestellte Liefertermine sind keine Fixtermine, wenn eine andere schriftliche Vereinbarung nicht vorliegt. Eventuelle Nach- und Ersatzlieferungen sind gestattet, wenn nicht schriftlich Gegenteiliges vermerkt ist. Bei Überschreitung der Lieferzeit hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt, Verzugsstrafen oder Schadensersatz, soweit rechtlich zulässig. Im Übrigen hat er eine angemessene Frist für die (Nach-)Produktion zu setzen.

7. Jede Lieferung gilt als in sich abgeschlossenes Geschäft. Etwaige Abweichungen bei späteren Lieferungen bleiben ohne Präjudiz.

8. Für die Dauer der Prüfung der Korrekturabzüge, Andrucke, Fertigmuster etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit unterbrochen vom Tage der Absendung an bis zum Tage des Eintreffens der Stellungnahme.

9. Ereignisse höherer Gewalt, fehlende Verfügbarkeit der Produkte beim Lieferanten oder im Risikobereich unserer Lieferanten liegende Leistungsstörungen, begründen keine Ansprüche gegen uns. Festgesetzte Lieferzeiten und vereinbarte Preise können von uns bei eigenem höheren Aufwand nach billigem Ermessen angepasst werden. Der Auftraggeber hat lediglich Anspruch auf Abtretung uns zustehender Ansprüche gegenüber unserer Lieferanten. Diese Abtretung kann vom Auftraggeber verlangt werden und geschieht an Erfüllung statt.
Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte befugt. Die Nachfrist soll wenigstens drei Wochen betragen. Ersatz des entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen.

10. Abweichungen im Material, Farbe, Stärke, Abmessungen in Stückzahl, die im handelsüblichen Rahmen liegen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung oder Abzügen. 10 % Mehr- oder Minderlieferungen sind handelsüblich.

11. Bei Sonderanfertigungen – besonders schwierige Drucke und sonstige Arbeiten, kürzere als branchenübliche Lieferzeiten – obliegt das Risiko der Nichterstellung, der nicht rechtzeitigen Erstellung sowie der mangelhaften Erstellung beim Auftraggeber, sofern uns kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Sonderanfertigungen sollen nach Möglichkeit als solche gekennzeichnet werden.

12. Die Begutachtung von Korrekturabzügen sowie die schriftliche oder fernmündliche Produktionsfreigabe durch den Auftraggeber entbinden uns von jeder Verantwortung für die inhaltliche, gestalterische und andere Richtigkeit dieser Vorlagen.

13. Für die uns eingesandten Texte, Vorlagen, Zeichnungen, Skizzen und Entwürfe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung in Bezug auf das Vervielfältigungsrecht, und das Risiko, dass die von uns gelieferten Druckerzeugnisse gegen bestehende Urheber-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster-rechte verstoßen.

14. Druckfilme, Lithographien, Datenträger, Stanzen, Prägeplatten, Kopiervorlagen und dergleichen bleiben unser Eigentum, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden.
Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben bei uns. Für fremde Druckstücke, Manuskripte und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen abgeholt werden, über-nehmen wir keine Haftung.

15. Bei Überlassung von magnetischen, optischen oder ähnlichen Datenträgern durch den Auftraggeber haften wir nur für den Verlust von Daten, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, im letzten Fall aber auch nur bis zur Höhe des Auftragswertes.

16. Das Einlagern und Aufbewahren von Rohstoffen, von Halb- und Fertigerzeugnissen wie Druckplatten, Filmen, fremden Papieren etc. erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers, für einen Zeitraum von zwei Monaten kostenlos, sofern die Einlagerung und Aufbewahrung nicht mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist. Nach Ablauf der zweimonatigen Frist werden vom Auftraggeber Lagerkosten zu Selbstkosten berechnet.

17. Besteller- und Autorenkorrekturen werden gesondert in Rechnung gestellt. Für die Rechtschreibung ist der Duden, letzte Ausgabe, maßgebend. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und für druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler.
Wir sind nicht zur Übersendung eines Korrekturabzuges verpflichtet, wenn das nicht anders vereinbart worden ist. Wird die Übersendung eines Korrek-turabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich unsere Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Bei Änderungen nach Druckgenehmigung gelten alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Auftraggebers. Bei farbigen Drucken berechtigen geringfügige Farbabweichungen nicht zur Mängelrüge.
Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitungen von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haften wir nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiter zu verarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

18. Reklamationen erkennbarer Mängel müssen uns innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich, spätestens 10 Tage nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Rücksendungen sind ohne vorherige gegenseitige Verständigung nicht statthaft. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist eine kostenlose Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Soweit diese Maßnahmen die Reklamationen beseitigen, sind Wandlungs- oder Minderungsansprüche sowie das Recht zum Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Eine Haftung für jegliche Art von Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, der Nachweis obliegt dem Auftraggeber. Schadensersatzansprüche über den Herstellungswert der beanstandeten Waren hinaus sind ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig.

19. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Scheck und Wechsel gelten nur als Zahlung erfüllungshalber.
Für den Fall des Weiterverkaufs der Ware an einen Dritten wird gleichzeitig die dem Käufer an den Dritten entstehenden Forderungen an uns sicherungshalber abgetreten. Die Ware darf vor voller Bezahlung bzw. vor Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel weder verpfändet noch anderweitig zur Sicherheit übereignet werden.

20. Wechsel übernehmen wir nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und dann ohne Verbindlichkeit für rechtzeitige Vorlegung, Protest oder sonstige Formalitäten unter Berechnung von Diskont und Einzugsspesen.

21. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage netto Kasse ohne jeden Abzug, die Zahlungsfrist gilt ab dem Tage des Rechnungsdatums.

22. Wird eine wesentliche Verschlechterung in dem Vermögensverhältnis des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, sofortige Zahlungen aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Wir haben weiter das Recht, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen.

23. Dem Auftraggeber steht wegen etwaiger eigener Ansprüche – gleich-
gültig aus welchem Rechtsgrund – ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Ein Aufrechnungsrecht des Auftraggebers besteht für den Fall, dass der Anspruch rechtskräftig festgestellt ist.
Bei Bereitstellung größerer Papier- und Druckstoffmengen oder besonderer Materialien sind wir berechtigt, hierfür sofortige Zahlung zu verlangen.

24. Für jede Mahnung wird eine pauschale Kostenerstattung von 5,– € vereinbart.

25. Soweit eine Klausel dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt; die unwirksame Klausel wird durch eine solche ersetzt, die dem Sinn der Klausel am nächsten kommt und wirksam ist.

26. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Lübeck.

Persönlich für Sie da.
Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich am Telefon oder per E-Mail.

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